Schild "Finanzamt"

Die Steuererklärungen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.

Aktuell (10.06.24) werden im Finanzamt Mainz die Einkommensteuererklärungen 2023 mit dem Eingangsdatum aus der Kalenderwoche 14/2024 bearbeitet.

Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

Hinweis: Die Dauer vom Bearbeitungstag der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids beträgt zwischen 2 – 3 Wochen.

Service-Center
Schillerstr. 13
55116 Mainz

Öffnungszeiten

Mo08:00 - 16:00 Uhr
Do08:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Bürgerinnen und Bürger mit Termin priorisiert werden.

Bankverbindung

Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17

BIC-Code: MARKDEF1570

Landesfinanzkasse Daun

Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Nachfolgende Verwaltungsakte und Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.

Öffentliche Zustellungen



Unser Service für Sie

Broschüren, Ansprechpersonen, Vordrucke oder FAQs. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hier speziell auf Sie zugeschnittene Informationen an.