Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Mainz für Ince Bau GmbH, c/o Herr Ilian Stoyanov, Ziegelstr. 47, 63065 Offenbach
Aushang seit 24.04.2025
Finanzamt Mainz für Product-Maps UG (haftungsbeschränkt) Frauenlobstr. 55 55118 Mainz
Aushang seit 16.04.2025
Finanzamt Mainz für MGV Verwaltungs GmbH zu.Hd. Herrn Michael Gronemeyer als Geschätfsführer, Robert-Müller-Str. 3, 08468 Reichenbach
Aushang seit 11.04.2025
Finanzamt Mainz für Ralf Landfried, Drosselweg 1, 55122 Mainz
Aushang seit 09.04.2025