Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Mainz für Nuno Miguel Lopes Rodrigues und Izabela Dos Santos Rodrigues, Neue Mainzer Str. 16, 55129 Mainz
Aushang seit 17.06.2024
Finanzamt Mainz für Onur Rakan, Whg 11, Lahnstr. 16, 55118 Mainz
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Mainz für Kurt Reichwein, Leibnizstr. 74, 55118 Mainz
Aushang seit 12.06.2024