Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Mainz für Nathalie M. Brede, Eleonorenstraße 6, 55262 Ingelheim am Rhein
Aushang seit 11.06.2025
Finanzamt Mainz für Kristina Huber, Schulze-Delitzsch-Straße 19, 55131 Mainz
Aushang seit 10.06.2025
Finanzamt Mainz für Wilfried Werner Krug, Mönchstrasse 15 A, 55130 Mainz
Aushang seit 10.06.2025
Finanzamt Mainz für Winfried Josef Weil, Am Elmerberg 21, 55126 Mainz
Aushang seit 10.06.2025